1919

Der Fachverband

Zu Beginn des Berichtsjahres setzte die Arbeit des Verbandes Deutscher Bühnentechniker wieder ein.
Zunächst wurde Anfang des Jahres ein Rundschreiben, verbunden mit einem Fragebogen, an alle bisherigen Mitglieder des VDB versandt, damit diese zu anstehenden Zeitfragen Stellung nehmen konnten. Eine der vordringlichsten Fragen war die Aufgabe, den Mitgliederkreis entschieden zu erweitern.
Da der Verband in dieser von schweren sozialen Nöten und wirtschaftlichen Kämpfen geprägten Zeit für seine Mitglieder um eine größere Durchsetzungskraft bemüht war, ergab sich ganz automatisch eine Verschiebung der in der Satzung des Verbandes festgelegten Grundsätze über die Arbeitsziele der Theatertechnik und deren Realisierung. Durch die politischen Umwälzungen traten jetzt die sozialen Probleme des Berufsstandes gegenüber den satzungsmäßig festgelegten Abschnitten der Aus- und Weiterbildung, Hebung des Berufsstandes und Beratung der Behörden und Theaterträger in bühnentechnischen Belangen in den Vordergrund. Die bisherigen Ziele wichen der Vorgabe ganz realer Alltagsforderungen der Theaterbeschäftigten nach Lohn und Brot in dem nunmehr sozialdemokratisch beherrschten Denken des neuen Staatswesens. Eine Erkenntnis, der sich der Verbandsvorstand nicht verschließen konnte, um das Weiterbestehen in der Zukunft nicht zu gefährden.
Es gelang zunächst die Bühnentechnische Rundschau als Fachzeitschrift des Verbandes wieder zu reaktivieren, was der besondere Verdienst von Adolf Linnebach – Dresden war. – Er wurde von Max Hasait, ebenfalls in Dresden, dabei unterstützt. Der inzwischen aus dem Krieg heimgekehrte Friedrich Hansing, noch Obermaschinenmeister in den Chemnitzer Theatern, hatte sich ebenfalls tatkräftig für das Wiedererscheinen der BTR eingesetzt. Im Mai erschien das als Heft 3 des 3. Jahrganges bezeichnete erste Heft nach dem Kriege noch unter der Firmierung Zeitschrift des Verbandes Deutscher Bühnentechniker in bescheidenem Umfang von 8 Seiten (zur Erinnerung: die Hefte 1 und 2 waren vor der Einstellung des Erscheinens im Jahr 1917 bereits als 3. Jahrgang nominiert worden). Auf der Titelseite erschien eine Bekanntmachung folgenden Inhaltes: 

In diesem Jahre muß eine Generalversammlung stattfinden. Bisher haben 22 Mitglieder sich über Ort und Zeit geäußert und als Ort Berlin oder Dresden und als Zeit Ende Juni oder Anfang Juli diesen Jahres vor geschlagen. Die Generalversammlung soll die Grundzüge für die künftige Gestaltung und Arbeitsweise des Verbandes ausarbeiten, deshalb ist die Anwesenheit jedes einzelnen Mitgliedes unbedingt notwendig. Um allen Mitgliedern den Besuch der Versammlung bei den jetzigen Verkehrsschwierigkeiten zu ermöglichen, muß ein Ort gewählt werden, der von allen Orten gut zu erreichen ist. Es wird daher gebeten, diesbezügliche Wünsche sofort an den Technischen Direktor M. Hasait – Dresden Opernhaus‚ einzusenden. Die Mitglieder werden fernerhin ersucht, Anträge auf Satzungsänderungen schon jetzt einzureichen, damit diese rechtzeitig veröffentlicht werden können.

Auf diese Mitteilung erfolgte im gleichen Heft der BTR ein Aufruf mit folgendem Titel: Anträge für die Generalversammlung:

Antrag der Mitglieder des VDB Frankfurt am Main. Der Verband Deutscher Bühnentechniker möge seine Tätigkeit in folgender Weise erweitern: Es werden als Mitglieder, außer den technischen Vorständen, die Beleuchtungs- und Kostümvorstände, ferner Oberfriseure (heute: Maskenbildner), Bühneninspektoren, usw. zugelassen. Durch Agitation und Klarlegung der Verhältnisse würden die Mitglieder des VDB in den einzelnen Theatern zum Beitritt einladen. Es wäre allerdings eine Titeländerung des Verbandes notwendig. gez.: Franz Schmitt, Otto Landsberg, Georg Schiro, Fritz Wanner, Wilhelm Dobra. 

Dieser Antrag ließ die Richtung erkennen, in die der Verband zu steuern gedachte und das wurde auch im Inneren desselben Heftes mit einen, Aufsatz von A. Linnebach unter dem Titel Die Aufgaben der diesjährigen Vollversammlung noch unterstrichen. Einige Auszüge aus diesem Aufsatz müssen nachstehend wiedergegeben werden, weil sie richtungsweisend für die Zukunft waren. Linnebach schrieb u. a.:

Angesichts der allgemeinen Umwälzungen im Staatswesen und im Hinblick auf die zu großer Macht gekommenen Organisationen der verschiedenen Berufsverbände darf der VDB nicht mehr abseits stehen, wenn er nicht zum Spielball der neuentstandenen Machtgruppen werden will. Die diesjährige Vollversammlung wird sich mit einer völligen Neuorganisation zu befassen haben. Wenn der Stand derjenigen, welche produktiv an der Gestaltung des Bühnenbildes mitwirken und an der glatten Abwicklung der technischen Vorgänge leitend beteiligt sind, seine Bedeutung nicht einbüßen soll, ist es unbedingt erforderlich, weiteren Kreisen den Eintritt in den Verband zu ermöglichen. Bis jetzt stehen dieser Erweiterung aber die Verbandssatzungen entgegen. Sie müssen geändert werden. Es muß höchstes Streben sein, alle diejenigen in unseren Verband zu bringen, welche in leitender Stellung das Bühnenbild gestalten und Führer technischer Theaterbetriebe sind. Bühnentechniker im weiteren Sinn sind zweifellos auch die künstlerischen Beiräte.

Bei diesen Beiräten handelte es sich meist um Bühnen- und Kostümbildner, vor allem in Betrieben, wo es keinen technischen Leiter oder Direktor gab, und bei denen die Meister allein verantwortlich waren. Künstlerische Beiräte konnten sowohl aus mehreren Personen als auch nur aus einem verantwortlich wirkenden Ausstattungsleiter oder Bühnenbildner bestehen. Weiter mit A. Linnebach: 

Wenn vielfach ein gespanntes Verhältnis zwischen den künstlerischen Beiräten und den Bühnentechnikern besteht, so darf dies kein Grund sein, die Aufnahme der Mitglieder künstlerischer Beiräte in den Verband zu verweigern. Wenn ein künstlerischer Beirat, in diesem Fall als Einzelperson, über gewisse bühnentechnische Kenntnisse verfügt, wird er natürlich eher in der Lage sein, den reinen Techniker zu untergeordneter Tätigkeit zu veranlassen und tatsächlich selbst der technische Leiter sein. Versagt der künstlerische Beirat technisch, dann ist er um so mehr auf die Mitarbeit des Technikers angewiesen. In beiden Fällen sind und bleiben die Interessen dieselben. … Wenn man danach anerkennt, daß der Beitritt der künstlerischen Beiräte in unseren Verband zu erstreben ist, dann darf man auch diejenigen Theatermaler nicht ausschalten, welche am Bühnenbild schöpferisch mitwirken. Geht doch ein großer Teil der künstlerischen Beiräte aus diesem Stand hervor … Ganz allgemein wird der Theatermaler als Künstler bewertet. Nicht immer dasselbe gilt für den Bühnentechniker. Aber darüber besteht wohl kein Zweifel, daß die Arbeit eines Bühnentechnikers in leitender Stellung immer überwiegend künstlerisch sein muß. Dass nicht alle Bühnentechniker Künstler im vorgegebenen Sinne sind und sein können, ergibt sich aus der Vorbildung und Veranlagung und nicht zuletzt aus dem Zwang der jeweiligen örtlichen Theaterverhältnisse. Ebensowenig kann man jeden Theatermaler als Künstler ansprechen. Auch in diesem Beruf gibt es unendlich viele Handwerker, welche sich lediglich eine gewisse technische Fertigkeit in der Herstellung von Dekorationen und  künstlerischer Behandlung der zu verwendenden Farben angeeignet haben. Sehr oft steht ein Bühnentechniker als Künstler weit über einem solchen Maler, auch wenn er die Dekorationen nicht selbst malt. Das Übergewicht des Technikers über den Maler, oder umgekehrt, wird sich bei einer Theaterleitung, welche Talente zu fördern versteht, ganz von selbst einstellen, das heißt in dem einen Fall wird der Maler, im anderen Fall der Bühnentechniker der wirkliche technische Leiter sein. Aus dieser Tatsache darf nicht gefolgert werden, dass nunmehr ein allgemeines Ringen um leitende Stellungen im technischen Theaterbetrieb einsetzen soll. …

 Warum Linnebach dieses Thema so intensiv behandelte, hatte Gründe. Als nach dem Wiener Theaterbrand von 1881 mit Beginn des Jahrhunderts die neuen Sicherheitsbestimmungen und Prüfvorschriften entstanden, konnte man diese nicht auf Anhieb ohne Übergangsfristen in die bestehende Realität umsetzen. Es gab zu dieser Zeit noch keine Bühnenbildner im heutigen Sinne, so dass die Kulissen herstellenden Maler auch gleichzeitig für die technische Einrichtung auf der Bühne verantwortlich waren. Sie übten diese Tätigkeit zu allgemeiner Zufriedenheit aus und wuchsen so langsam in die Funktion eines technischen Ausstattungsleiters. – Doch weiter in Linnebach ‘s Artikel:

Weitere Kräfte, welche schöpferisch am Bühnenbild mitwirken, sind die selbständigen Beleuchtungsinspektoren und die dem technischen Leiter unterstellten Beleuchtungstechniker, meistens die Beleuchtungsmeister, mit künstlerischem Empfinden, welche ein Bühnenbild im Sinne der Regie selbständig ausleuchten. Die Aufnahme der ersten Gruppe in den Verband ist eine zwingende Notwendigkeit. Auch die zweite Gruppe sollte von der Aufnahme nicht ausgeschlossen werden, denn es gibt hier eine Reihe außerordentlich tüchtiger Kräfte, welche dem Verband nur nützen können. Wenn wir als Bühnentechniker tüchtige, aus dem Arbeiterstand hervorgegangene Theatermeister anerkennen, dann sind Beleuchtungstechniker im gleichen Maße berechtigt, unserem Verband anzugehören. Dasselbe gilt für Theatermeister größerer Bühnen, sobald ihnen von dem Technischen Leiter eine gewisse Selbständigkeit in der Führung des Bühnenbetriebes eingeräumt worden ist. Ich könnte mir eine Erweiterung des Kreises ferner denken in der Aufnahme von technischen Assistenten, sowie Ingenieuren und Technikern, welche sich für die bühnen- technische Laufbahn vorgebildet haben und nach dem Zeugnis eines anerkannten Bühnenfachmannes fähig sind, einen Bühnenbetrieb selbständig zu leiten.
Wenn die Erweiterung des Verbandes auch eine Angelegenheit ist, welche sich nur auf der Vollversammlung entscheiden läßt, so dulden andere wichtige Fragen keine Verschleppung. Der Verband muß, angesichts der jetzigen Verhältnisse, seine bisherige Zurückhaltung aufgeben und sofort seine Wünsche bei den maßgebenden Stellen vorbringen. Die sind in folgenden zwölf Sätzen zusammengefaßt:
1. Anerkennung des Verbandes deutscher Bühnentechniker als Standesvertretung aller Bühnentechniker seitens der Theaterleitungen und Behörden.
2. Vertretung des Verbandes bei den Staats- und Reichsbehörden beim Entwurf von Theatergesetzen durch Mitglieder des Verbandes.
3. Feststellung der Verantwortlichkeit des leitenden Bühnentechnikers im Theaterbetrieb.
4. Einheitliche Titel, entsprechend der Größe des Theaterbetriebes.
5. Die Ernennung neuer technischer Bühnenleiter muss von dem Nachweis der Befähigung abhängig gemacht werden.
6. Nur vom Verband anerkannte Bühnentechniker dürfen in leitende Stellungen berufen werden.
7. Die Richtlinien für die zukünftige Vorbildung der Bühnentechniker entwirft der Verband.
8. Dem Bühnentechniker ist überall die seiner Verantwortlichkeit entsprechende selbständige Stellung einzuräumen.
9. Es sind Verträge zwischen den Theaterunternehmern und dem Verband zu schließen, welche die Stellenvermittlung und die Einkommensverhältnisse regeln.
10. Es sind Mindesteinkommen für leitende Bühnentechniker festzusetzen.
11. Sachverständige in bühnentechnischen Fragen dürfen nur anerkannte Bühnentechniker sein.
12. Es muss erreicht werden, dass alle deutschen Bühnentechniker dem Verband angehören.

Soweit die Ausführungen von Linnebach zu der vorgesehenen Vollversammlung des Verbandes im Sommer des Jahres 1919.

Der angestrebte Verbandstag, welcher offiziell als 6. Bühnentechnische Tagung in die Zählung der Tagungen einging, fand vom 4. bis 6. Juli 1919 in Kassel statt, das als Mittelpunkt der Republik von allen am besten zu erreichen war. Die Tagung faßte aufgrund der vorangegangenen Anträge zahlreiche Beschlüsse, die zur Neuorganisation des Verbandes führten. Der zunächst wichtigste Beschluss galt der bereits angesprochenen Öffnung des Verbandes für weitere Mitglieder. Damit war der Beschluss über einen neuen Namen des Verbandes gegeben, der von nun an “Verband technischer und künstlerischer Bühnenvorstände“ heißen sollte. Die Mitgliederzahl pendelte sich bei 152 Mitgliedern ein. 

Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden von Tag zu Tag schwieriger und es begann die Zeit der Tarifverträge. Aus dieser Situation wuchs die Erkenntnis, dass man auch in der erweiterten Verbandsform nicht genug Stoßkraft würde aufbringen können. Noch ehe also die Formalitäten für die gerichtliche Eintragung der notwendigen Satzungsänderungen in das Vereinsregister abgeschlossen waren, ergaben sich neue juristische Aspekte durch den angestrebten Verbandsanschluss an einen stärkeren Verband.
Man gab die bisherige Unabhängigkeit des Verbandes auf, um einen Kurs in Richtung gewerkschaftlich orientierter Grundsätze zu übernehmen. So kam es im Laufe der folgenden Monate, zu dem Beschluss mit der Genossenschaft Deutscher Bühnenangehörigen (GDBA) in konkrete Verhandlungen zu treten, um unter deren Dach als möglichst selbständig arbeitende Abteilung die bisher geplante Verbandsarbeit weiterführen zu können. Unter der Überschrift Zur Neuorganisation unseres Verbandes“wurde dargelegt, warum diese Veränderungen notwendig wurden und mit einem Aufsatz in der Bühnentechnischen Rundschau, Heft 4/5 vom September, durch A. Linnebach wie folgt begründet :

Nach reiflicher Überlegung hat der Vorstand den Anschluss unseres Verbandes als Berufsgruppe der Deutschen Bühnengenossenschaft beschlossen. Durch diesen Anschluss wird jedes Verbandsmitglied zugleich Mitglied in der Bühnengenossenschaft und steht damit unter dem Schutz und der Förderung dieser machtvollen und einflußreichen Organisation, im Bezug auf alle sozial beruflichen Belange. Die Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein unter Mitwirkung des Präsidiums der GDBA führt unser erster Vorsitzender, Max Hasait – Dresden. Es bleibt zu hoffen, dass den Mitgliedern bald positive Ergebnisse mitgeteilt werden können, Innerhalb der GDBA führen wir die Bezeichnung: Berufsgruppe der Technischen Angestellten 

Nach den Ausführungen A. Linnebachs ist noch ein zweiter von ihm kommentierter Aufsatz im selben Heft der BTR als Nachdruck eines Artikels aus dem Neuen Weg, Zeitschrift der GDBA, interessant, weil dieser ein besonderes Licht auf die durch den Beitritt zur GDBA, als gewerkschaftlicher Arbeitnehmerorganisation, auftretenden Zwiespältigkeiten gegenüber der ursprünglichen Satzung des bisherigen Verbandes Deutscher Bühnentechniker hinweist. Er nahm darin Stellung zur grundsätzlichen Berufsauffassung bühnentechnischer Führungspositionen, welche bei der Gründung des Wiesbadener, aber wahrscheinlich auch des Berliner Verbandes, den damals festgelegten Zielvorstellungen zugrunde lagen. Der im Doppelheft 4/5 der BTR veröffentlichte Aufsatz ist auch heute noch aktuell. 

Die 1919 erfolgten Veränderungen der Verbandsstruktur brachten natürlich die bisher als Mitglieder gern gesehenen Firmenvertreter der theaterbeliefernden Industrie in Gewissensnöte. Da man nun einer reinen Arbeitnehmerorganisation angehörte, welche aus der Sache heraus der Arbeitgeberseite kontrovers gegenüberstehen musste, auf der anderen Seite aber von den Aufträgen Letztgenannter lebte, musste man sich wohl oder übel von der neuen Verbandsform als Mitglied trennen. So wurde die BTR wichtigstes Verbindungselement zwischen den als Anwendern theatertechnischer Erzeugnisse fungierenden Technischen Bühnenvorständen und der Herstellerseite der einschlägigen Industrie. Sie hatte ihre Form ein wenig verändert und erschien zum Ende des Jahres 1919 nicht mehr als Zeitschrift des Verbandes Deutscher Bühnentechniker, sondern unter der neuen Firmierung, “Zeitschrift des Verbandes künstlerischer und technischer Bühnenvorstände“, wobei sich der Umfang vergrößerte. Das war nicht zuletzt der Zunahme von Inseraten der theaterbeliefernden Industrie einerseits und den zahlreichen wieder gewonnenen Auslandsabonennten andererseits zu verdanken, die eine gesicherte wirtschaftliche Basis garantierten, was sich besonders in den Folgejahren bewähren sollte. 

Am Ende dieses Berichtsjahres bleibt festzustellen, dass ein wesentlicher Einschnitt in der Verbandsgeschichte stattfand, der für die unmittelbar darauf folgenden Jahre seine Notwendigkeit und Berechtigung hatte, aber viel später Schwierigkeiten bereiten sollte. Nach der 1919 begonnenen Konsolidierung erfolgte eine erfreulich positive Entwicklung sowohl in den Mitgliederzahlen als auch in der fachtechnischen Einflussnahme bei Behörden und Theaterträgern. Die bisher eher schmalbrüstige Verbandsarbeit gewann an Überzeugungskraft. 

Theatergeschichte

Der im Jahr 1918 begonnene Bau des Theaters Tribüne in Berlin wird am 20. September eröffnet.
Die Stadt Lahr / Schwarzwald besaß seit 1890 ein Stadttheater mit eigenem Ensemble. Nach einer Brandzerstörung, 1919 wird es aufgelöst und nach Wiederherstellung nur noch Gastspielen reisender Ensembles angeboten. 

Das ehemalige Hoftheater in Oldenburg wird durch die Stadt übernommen und als Oldenburgisches Landestheater in kommunaler Selbstverwaltung, mit Unterstützung der umliegenden Landgemeinden, weitergeführt.
Das Weimarer ehemalige Hoftheater, seit 1918 als Thüringisches Landestheater geführt, wird im Hinblick auf die dort vom 6. Februar bis 31. Juli 1919 tagende verfassunggebende Nationalversammlung zum Deutschen Nationaltheater erhoben.  Im Januar/Februar finden in Berlin Streiks von Bühnenarbeitern an verschiedenen Theatern statt, deren Ursachen im Zusammenhang mit den Spartakuskämpfen standen, aber sich nicht weiter auf das allgemeine Theatergeschehen auswirkten. Eine geplante Sozialisierung aller Theaterbetriebe, wie von den Gewerkschaften befürwortet, findet aber weder 1919 noch danach statt. 


BTR Hefte 3, 4 und 5 1919