1958

Der Fachverband

Die Gründung der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft war im Dezember 1957 von etwa 50 Vorständen aus Theaterbetrieben, Ingenieuren der Industrie und Vertretern maßgebender Organisationen, sowie Architekten beschlossen worden. Der von einem Arbeitsausschuss vorgelegte Satzungsentwurf und ein Arbeitsprogramm fanden die grundsätzliche Zustimmung der anwesenden Versammlungsteilnehmer. 

Die DThG soll satzungsgemäss folgende Aufgaben haben:
1. die Theatertechnik wissenschaftlich und praktisch zu erforschen und ihre Entwicklung zu fördern;
2. die für Bau und Betrieb von Theatern und ähnlichen Anlagen verantwortlichen Behörden beim Erlass gesetzlicher Bestimmungen zu beraten;
3. die am Theater tätigen technischen Hilfskräfte fachlich weiterzubilden und eine Nachwuchs – Heranbildung weitgehend zu unterstützen;
4. den Austausch von Kenntnis und Praxis auf dem Gebiet der Theatertechnik zwischen den technischen und künstlerischen Hilfskräften des Theaters im In- und Ausland zu pflegen, sowie Nachrichten und Erfahrungen darüber zu veröffentlichen. Organe hierfür sind a) die Bühnentechnische Rundschau und b) Die Bühnengenossenschaft;
5. die von der GDBA veranstalteten Bühnentechnischen Tagungen und Ausstellungen zu unterstützen.
Mitglieder können Einzelpersonen und juristische Personen sein, welche im Fachgebiet Theatertechnik tätig oder durch besonderes Interesse mit ihr verbunden sind. Außerdem ist ein korporativer Beitritt der Berufsgruppe Ausstattung, Technik und Verwaltung der GDBA vorgesehen.
Die Zwecke der Gesellschaft werden durch den Vorstand und Arbeitsausschüsse wahrgenommen, welche die Mitgliederversammlung bestellt, und deren Arbeitsprogramm sie beschließt. Ein Beirat ist dem Vorstand beigegeben.
Vordringlich soll die Arbeit der DThG in folgenden drei Arbeitsgebieten auf genommen werden:
1. Aufstellung eines Berufsbildes im Rahmen der Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung, Nürnberg;
2. Bildung eines Ausschusses zur Beratung der in Vorbereitung befindlichen neuen Vorschriften DIN 18 600 (Theaterbauordnung) und VDE 0108 (elektrische Anlagen in Theatern);
3. Aufstellung von Richtlinien für die Anlage von sogenannten “Mehrzweck hallen“ (Kulturhäuser, Gastspieltheater oder ähnliches). 

Wenn auch noch nicht offiziell bestätigt, setzte die Arbeit der vorgesehenen Geschäftsstelle in Hamburg unter W. Hullerein. Er veröffentlichte in Heft 3 der BTR folgende Bekanntmachung: 

Die Geschäftsstelle hat an die Teilnehmer der Versammlung vom 12. Dezember 1957 in Essen die Satzung und das Arbeitsprogramm der drei vorgesehenen Arbeitsausschüsse:
1. “Berufsbild“,
2. “Vorschriftenausschuss‘,
3. “Richtlinien für Mehrzweckhallen“, zugeschickt.
Seitens der Industrie und 1 von den Architekten und Theaterwissenschaftlern sind inzwischen zahlreiche Anmeldungen zur Mitgliedschaft eingegangen. Der Vorstand der DThG wird demnächst zu einer Vorstandssitzung mit folgender Tagesordnung zusammenkommen:
1. Bericht über die bisherigen Arbeiten der DThG;
2. Gerichtliche Eintragung der DThG;
3. Aufstellung des Haushaltsplanes und Bestellung eines Kassenwartes;
4. Durchsprache der Arbeitspläne der Ausschüsse;
5. Beteiligung an der Theatertechnikertagung in Paris und am Internationalen Theaterinstitut;
6. Themenvorschläge für die Vortragsreihe “Theatertechnik“ im Januar 1959 in Essen;
7. Vorbereitung für die Bühnentechnische Tagung der GDBA im Juli 1959 in Mannheim;
8. Anregungen aus Mitgliederkreisen.
Der Vorstand bittet zu Punkt 8 dieses Programms um baldige Zuschriften an die Geschäftsstelle. Über das Ergebnis der Vorstandssitzung werden die Mitglieder durch Rundschreiben informiert werden.

Das Ergebnis der vorerwähnten Vorstandssitzung wurde mit der Satzung der DThG (in Gründung), neben dem angekündigten Rundschreiben, außerdem in Heft 4 der BTR bekannt gegeben: 

DEUTSCHE THEATERTECHNISCHE GESELLSCHAFT Geschäftsstelle: Willem Huller, Hamburg 13, Feldbrunnenstraße 74 (GDBA). 

“In einer “Gründungs- und Vorstandssitzung“ im Hause und den Räumen der GDBA, Hamburg, wurde am 6. Juni 1958 die “Deutsche Theatertechnische Gesellschaft“ offiziell gegründet und ihre Eintragung als “eingetragener Verein“ (e.V.) beantragt. Der Vorstand setzt sich zusammen aus den Herren: Prof. Walther Unruh (Berlin), 1. Vorsitzender; Direktor Willi Ehle (Düsseldorf und Oberingenieur Hanns Göpfert (Wiesbaden), stellvertretende Vorsitzende; Oberingenieur Wilhelm Richter (Hamburg) Kassenwart und Willem Huller (Hamburg) Geschäftsführer. 

Die DThG umfasst zur Zeit der Gründung 1039 korporative Mitglieder der Berufsgruppe ATuV und bisher 40 Einzelmitglieder und kooperative Mitgliedsfirmen.
Die Bearbeitung eines Druckes “Bühnentechniker“ innerhalb der “Blätter für Berufskunde“, sowie “Richtlinien für die Anlage von Mehrzweckhallen und ähnlichen Theateranlagen“ ist im Gange. – Der Beitritt zur Deutschen Sektion des Internationalen Theaterinstitutes (ITI) wurde beschlossen. – Die nächste Mitgliederversammlung soll gelegentlich der 8. Vortragsreihe “Theatertechnik“ im Januar 1959 in Essen stattfinden. – Für die 32. Bühnentechnische Tagung der GDBA, die Ende Juli 1959 auf Einladung der Stadt Mannheim im dortigen neuen Nationaltheater stattfindet, soll eine größere Fachausstellung vor bereitet werden“. 

Dann folgte ein wörtlicher Abdruck der Satzung der Gesellschaft mit insgesamt 11 Paragraphen, von denen der § 1 hier zitiert werden soll, weil er über die Grundzüge der Gesellschaft folgendes aussagt:
“§ 1 Gründung, Sitz und Geschäftsjahr“.
1. Es wird die “Deutsche Theatertechnische Gesellschaft“ (DThG) gegründet. 

  1. Die DThG wird in das Vereinsregister eingetragen. 
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin(!). Der Sitz der Geschäftsstelle ist Hamburg.
    4. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember.
    5. Der Verein verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele, sondern ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Alle dem Verein zufließenden Mittel sind entweder für die Erfüllung der in beiliegender Satzung angegebenen Ziele und Aufgaben zu verwenden oder Fonds zuzuführen, die an diese Zwecke gebunden sind und deren Einrichtung der Vorstand beschließt. Die Mitglieder des Vereins erhalten keinen Gewinnanteil. – 

Aus dem § 6, sei der Punkt 2 “Vorstand“, der die Anbindung der GDBA an diese Satzung beinhaltet, zitiert:
2. Der Vorsitzende, ein stellvertretender Vorsitzender und der Kassenwart werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der weitere stellvertretende Vorsitzende wird vom Hauptvorstand der GDBA benannt, solange diese korporatives Mitglied des Vereins ist, andernfalls von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Geschäftsführer ist der jeweilige Sachbearbeiter (Sekretär) der Berufsgruppe “Ausstattung, Technik und Verwaltung“ (ATuV) in der GDBA.“ Damit waren die Voraussetzungen zur Eintragung in das Vereinsregister erfolgt, die durch den Justitiar Dr. C. Hammann umgehend eingeleitet wurde. 

In Heft 5 der BTR erschien dann in einer kurzen Notiz folgender Satz: “Die DThG ist am 5. September 1958 unter Nr. 2836 Nz beim Amtsgericht Berlin – Charlottenburg in das Vereinsregister eingetragen worden“. Mit dieser Mitteilung war die “Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V.“ offiziell als Fachverband für Theatertechnik etabliert und konnte ihre Arbeit auch nach außen aufnehmen. 

Es war ein großer Erfolg für Unruhs Bemühungen über die vielen Jahre seit Kriegsende bis zur Gründung eines Fachverbandes wofür ihm noch heute der Dank aller Veranstaltungstechniker gebührt. 

Es gibt jedoch einige Geburtsfehler, die zu etlichen Kompromissen führten. Die Voraussetzungen zur Gründung der DThG wurden maßgeblich von den anfangs zur Verfügung stehenden Finanzmitteln geprägt. Da nun von Seiten der Einzelmitglieder (Jahresbeitrag 25,—DM) und Firmenmitglieder (nach Selbsteinschätzung) keine großen Sprünge zu machen waren, sah man sich gezwungen, die ATuV Mitglieder (1039) der GDBA korporativ aufzunehmen und hatte natürlich damit ein Übergewicht der gewerkschaftlich gebundenen Mitglieder.
Das Gleiche betraf den zu ernennenden Geschäftsführer, der honoriert werden mußte. Da für die dafür zur Verfügung stehenden Mittel aber kein Bewerber bereit war zu arbeiten, war man gezwungen, sich mit der GDBA zu arrangieren, um deren Geschäftsführer der Berufsgruppe ATuV gleichzeitig als Geschäftsführer der DThG tätig werden zu lassen. Da die Mitbenutzung der GDBA eigenen Geschäftsstelle, wegen der Kosteneinsparungen und der Gleichheit der meisten Verwaltungsvorgänge, durchaus zu begrüßen war, blieb ein gewisser Einfluss auf das Geschäftsgebaren der DThG durch den GDBA-Vorstand. Das liess sich, bei allem Bemühen der jeweiligen Geschäftsführer neutral zu bleiben, nie ganz vermeiden.
Damit zusammenhängend war die Tatsache eines Stellvertretenden Vorsitzenden gegeben, der laut Satzung der DThG, von der GDBA zu bestimmen war und von dieser mit dem Berufsgruppenvorsitzenden der ATuV auch fachgerecht besetzt wurde. Das war der zweite Kanal, durch den die gewerkschaftlichen Kräfte der GDBA Einfluss auf die Entscheidungen des Vorstands der DThG nehmen konnten. 

Um nun aber die von Unruh angestrebte “gesamtdeutsche Gesellschaftsform“ zu ermöglichen, wurde als juristischer Sitz der Gesellschaft Berlin bestimmt. Man hatte damit eine Gesellschaft mit juristischem Sitz in Berlin und dem Sitz der Geschäftsstelle in Hamburg erreicht und so in das Vereinsregister eintragen lassen. 

Dieser ausführliche Bericht in Heft 4 der BTR, veranlasste die Berufsgruppe ATuV der GDBA ihrerseits die neuen Personaldaten der Berufsgruppe bekannt zu geben: “Aus der Berufsgruppe “Ausstattung, Technik und Verwaltung“ in der GDBA. – In den letzten Monaten wurden in den Landesverbänden satzungsgemäß die neuen Gruppenratsmitglieder gewählt, welche daraufhin am 1 . Juni 1958 in Mannheim den neuen Gruppenratsvorsitzenden gewählt haben. 

Der neue Gruppenrat 1958/61 setzt sich wie folgt zusammen: 1 . Vorsitzender: Hans Birr, Technischer Direktor Mannheim, Nationaltheater (zugleich Stellvertretender Vorsitzender der DThG); 2. Vorsitzender: Max Ailinger, Technischer Leiter a. D., Hamburg; Stellvertreter: Friedrich Fornhoff, Verwaltungsamtmann, Frankfurta.M., StädtischeBühnen.

Mitglieder des Gruppenrates sind: 

Landesverband Bayern: Leo Günther, Obergewandmeister, München, 

Kammerspiele; Stellvertreter: Carl Kraft, Chefmaskenbildner, Nürnberg, Städtische Bühnen und Erich Orzegowski, Technischer Oberleiter, Nürnberg, Städtische Bühnen; 

Landesverband Berlin: Leo Skodik, Technischer Oberleiter, Berlin, Schillertheater; Stellvertreter: Walter Immendorf, Technischer Direktor, Berlin, Städtische Oper und Hans Jochen Perrottet, Technischer Leiter, Theater am Kurfürstendamm;

Landesverband Hessen – Rheinpfalz: Friedrich Fornhoff, Verwaltungsamtmann, Frankfurt am Main, Städtische Bühnen; Stellvertreter: Theo Daab, Theatermeister, Darmstadt, Landestheater und Robert Volk, Bühneninspektor, Frankfurt am Main, Städtische Bühnen; 

Landesverband Nordrhein- Westfalen: Helmut Klute, Chefmaskenbildner, Hagen i. Westf., Städtische Bühnen; Stellvertreter: Fritz Joppien, Bühneninspektor, Wuppertal, Wuppertaler Bühnen und Adolf Zotzmann, Technischer Direktor, Gelsenkirchen, Städtische Bühnen; 

Landesverband Nord-West: Max Ailinger, Technischer Leiter a.D.,Hamburg; Stellvertreter: Hans Stahn, Oberinspektor, Hamburg, Staatsoper und Willi Lehmenkühler, Technischer Leiter Hamburg, Richard Ohnsorg-Theater; 

Landesverband Württemberg – Baden: Hans Birr, Technischer Direktor, Mannheim, Nationaltheater; Stellvertreter: Emil Knöpfle, Chefmaskenbildner, Stuttgart, Württembergische Staatstheater und Franz Drahnsfeld, Technischer Oberleiter Eßlingen am Neckar, Württembergische Landesbühne.“ 

Damit waren alle im Berichtsjahr aktiven Berufsgruppenmitglieder aufgezählt, die damit auch automatisch korporative Mitglieder der DThG waren. Einige davon erwarben aber noch zusätzlich die persönliche Mitgliedschaft in der neuen Gesellschaft. 

Im Zusammenhang mit der Gründung der DThG standen weitere Änderungen im Erscheinungsbild der Bühnentechnischen Rundschau.
Das erste Heft dieses Jahres erschien noch einmal mit der Doppelnummerbezeichnung des laufenden Jahrganges, aber dieses Mal mit der alten Zählnummer in Klammern hinter der neuen Zählweise = “52. (48.) Jahrgang“. – Außerdem wurde der Kopfeindruck mit der Zeile: “Organ der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft (DThG)“ ergänzt. 

Durch die Wichtigkeit der Gründungsangaben und damit zusammenhängen der Mitteilungen gerieten die übrigen Arbeitsergebnisse und -grundlagen, die inzwischen geleistet worden waren etwas in den Hintergrund, obwohl sie genauso beachtet werden sollten. 

Zunächst gab es den Bericht über die 7. Vortragsreihe Theatertechnik, die wegen zweier Vorträge besonderes Interesse fand.
Mit den Untersuchungen eines Arbeitsmediziners wurde erstmalig ein Problem angesprochen, welches sich bisher im Theaterwesen als arg vernachlässigt erwiesen hatte. Während in der Industrie und bei anderen Zweckbauten die arbeitsmedizinischen Erkenntnisse zum Nutzen der in ihnen arbeitenden Menschen und zur Leistungssteigerung bereits weitgehend erkannt sind und benutzt werden, zeigen sich beim Theater noch viele Mängel und falsche Ansichten, die korrigiert werden sollten. 

Dieser Vortrag war auch deshalb von Bedeutung, weil bei der 31. BTT in Berlin der Betriebsarzt der Osram-Werke einen sehr interessanten Vortrag über den Gesundheitszustand bei den Schaffenden der Theatertechnik, den Schichtarbeitern der Glühlampenwerke der Firma Osram in Berlin gegenüberstellte und daraus wichtige Erkenntnisse für die allgemein notwendige Gesundheitsbetreuung von Theatertechnikern aufstellte. 

Die Ausführungen über Mehrzweckbauten ließen ebenfalls erkennen, dass bei derartigen Gebäuden die Betriebsbedürfnisse noch immer viel zu wenig bekannt sind und berücksichtigt werden. Enttäuschungen nach der Fertigstellung des Baues, Umänderungskosten und Betriebsschwierigkeiten könnten vermieden werden, wenn Richtlinien für solche Anlagen den Bauherren zugänglich gemacht werden könnten. 

Auch der Bericht über die Arbeiten des FNTh bei der Sitzung in Essen ist nachzuholen. – Die beiden Normentwürfe DIN 56 903 und 56 904 Bühnensteckverbindungen konnten als endgültige Normblätter verabschiedet werden. Auch gegen die Herausgabe der beiden Normen DIN 56 905 und 56 906 Bühnensteckvorrichtungen 60 Amp als endgültige Normblätter bestanden keine Bedenken. – Danach gab Herr Perrottet als Sachbearbeiter der Farbscheibennorm ausführlich Bericht über den Stand der Arbeiten, die in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Materialprüfung in Berlin – Dahlem durchgeführt werden. 

An den für das Theater wichtigen Dingen kann erst weitergearbeitet werden, wenn der von der BA vorzulegende Farbatlas vollständig vorliegt.
Das Normblatt für Theaterbohrer kann nach kleinen Ergänzungen als endgültige Norm erscheinen. Neben den sonst noch behandelten Arbeiten war der Bericht von Unruh über die DIN 18 600 Theaterbauordnung wichtig, weil er eine Mitsprache des FNTh bei den anstehenden Sitzungen und Besprechungen erreichen konnte, eine Aufgabe die nach der Gründung der DThG von einem Arbeitskreis dieser Gesellschaft übernommen wurde. 

Auch die Mitarbeit bei der BAGUV, München, für die neu zu erstellenden Unfallverhütungsvorschriften, die bisher vom FNTh ausschließlich wahrgenommen wurden, verlagerten sich ab der Gründung der DThG automatisch auf einen speziellen Arbeitskreis der Gesellschaft. Im FNTh verblieben lediglich die maschinen – und beleuchtungstechnisch notwendigen Arbeiten, die in Normen festzulegen waren. 

In Heft 6 der BTR gab es noch die offizielle Einladung zur 8. Vortragsreihe Theatertechnik in Essen. 

Das vorgesehene Programm sah einen Vortrag über das Neue Staatstheater Kassel vor. Weitere Vorträge waren: Die Projektion im Bühnenbild, Die Farbe in der Bühnenbeleuchtung und schließlich Mehrzweckhallen und ähnliche Theaterbauten. 

Außerdem lud der Vorsitzende der DThG zur 1. ordentlichen Mitgliederversammlung zum 15. Januar 1959 ins Haus der Technik nach Essen ein, der eine weitere Arbeitssitzung des FNTh vorangestellt wurde. Zu den Präliminarien der üblichen Vereinsgegebenheiten bei Mitgliederversammlungen gehörte die Vorlage einer Schrift Der Bühnentechniker aus der vorgesehenen Schriftenreihe zur Berufskunde. Der Titel war wahrscheinlich in Anlehnung an eine vor dem ersten Weltkrieg im Jahre 1911 erschienene Fachzeitschrift: Der Bühnentechniker gewählt worden. So bekam ein historischer Vorgang unter neuer Bedeutung eine Wiederbelebung.

Dieses Berichtsjahr muss als erstes real bestehendes Geschäftsjahr dieses Fachverbandes angesehen werden und somit die Basis dieser Geschichte der Deutschen Theatertechnischen Gesellschaft e. V. darstellen. 

Theatergeschichte

In Heft 2 der BTR stand eine Artikelserie über die inzwischen neu entstandenen Mehrzweckhallen. Da war einmal ein ausführlicher Bericht über die umgebaute und völlig neu konzipierte Stadthalle in Mülheim an der Ruhr und ein weiterer über die bühnentechnischen Anlagen der Stadthalle Aalen/Württ.. 

Als dritter, in diesen Rahmen passender Artikel des BTR – Heftes erwies sich der über die Bühnenbeleuchtungsanlage einer Kleinbühne. In dessen Einleitung wurde das plötzliche Entdecken dieser Spielstätten durch die Theatertechnik, sowohl seitens der theatertechnischen Industrie als auch der bühnen- technischen Fachberater, durchaus verständlich. Dieser Artikel lautete unter anderem: 

In fast allen kleineren Städten und auch in vielen größeren Landgemeinden entstehen als Folgeerscheinung des stetigen Wachsen ihres Wohlstandes und damit der kulturellen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung kleine “Kulturzentren“. Hier wird der Saal einer Gastwirtschaft oder eine Turnhalle mit einer Kleinbühne ausgestattet, dort entsteht eine Stadthalle oder ein anderer Mehrzweckbau, alles mit dem Ziel, dem Laientheaterspiel ‚ den Kleinkunst – oder Musikdarbietungen eine Pflegestätte zu geben. Mit der Planung solcher Bauten wird meist ein in der Nähe ansässiger Architekt betraut, der nur in seltenen Fällen das Wissen um die räumlich – architektonischen Voraussetzungen für einen modernen Spielbetrieb mitbringt. Alles in allem bleibt festzustellen, dass gerade auf dem Gebiet der “Kleinbühne“ noch viel Aufklärungsarbeit zu leisten ist.

Vorstehende Wiedergabe des Themas wurde aber noch durch ein anderes Vorstehende Wiedergabe des Themas wurde aber noch durch ein anderes Ereignis in die Diskussion gebracht. Die verantwortlichen Stadtkämmerer und Kulturbeauftragten der oben angesprochenen Gemeinden hatten inzwischen erkannt, dass zur Durchsetzung solcher Pläne eine einzelne Ortsgemeinde überfordert sei. Aus dieser Situation entstand in jenen Jahren der Verband der Stadt – und Mehrzweckhallen (VdSM). Wegen der im technischen Bereich solcher Bauten zu beachtenden gesetzlichen Auflagen und Vorschriften war es nur selbstverständlich, dass sich die in diesen Häusern tätigen Hausmeister und andere innerhalb des VdSM zu einer technischen Arbeitsgruppe zusammenschlossen und für die im Entstehen begriffene DThG eine gewisse Parallelität darstellten. 

Erst Jahre später, als der VdSM, durch viele Großprojekte auf dem Hallengebiet, mehr Gewicht gegenüber anderen Institutionen gewonnen hatte, wurde eine engere Zusammenarbeit auf technischem Fachgebiet real. 

Ein ausführlicher Bericht in Heft 3 der BTR über Theater in USA, Beobachtungen vom europäischen Standpunkt aus gab Unruhs Eindrücke von einer Amerikareise und den dabei gemachten Erfahrungen wieder. Dieser Aufsatz war für die Theatertechniker äußerst interessant und wurde stark beachtet. 

Architekt Fritz Bornemann gab seine Gedanken zum Wiederaufbau des Deutschen Opernhauses Berlin bekannt, und erläuterte das zugrunde liegende Konzept seiner Planungen.
Im gleichen Heft gibt es einen Bericht über den Theaterbauwettbewerb Solingen mit Darstellung der eingereichten Arbeiten. 

Zur Weltausstellung Expo 58 in Brüssel brachte Unruh in Heft 4 der BTR unter dem Titel: Das Theater auf der Expo 58, seine dort gemachten Beobachtungen zu Papier. 

Gleichzeitig damit wurde als Beispiel eines Belgischen Mehrzweckbaus das Theater im Palais des Beaux – Arts, Charleroi beschrieben. Es war im Oktober 1957 eröffnet worden und enthielt ein Ausstellungspalais und anschließend ein “Palais des Beaux – Arts“ mit einem Theater, einem Kongresssaal, weiteren 1.500m2 = Ausstellungsräumen und ein Restaurant mit Nebenräumen. Die elektrische Ausrüstung bestand aus einem Bühnenstellwerk mit 200 Hebeln. Es besitzt Einzel – und Gemeinschaftsantrieb von Hand sowie elektrischen Antrieb. 

Im Wallraf – Richartz – Museum in Köln fand eine Ausstellung des dortigen Theatermuseums (Niessen – Stiftung) unter dem Titel: Max Reinhardts Theatralische Sendung statt. Dazu brachte ein Artikel in Wort und Bild interessante Aspekte von Reinhardts Theaterarbeit aus der Sicht der Technik. 

Eine andere interessante Wiederherstellungsarbeit betraf das Alte Residenztheater in München. In Heft 5 der BTR wurde über die Wiederherstellung dieses interessanten Bauwerks berichtet. Schon vor dem Krieg hatte man alle dekorativen Rokokobauelemente nach Oberbayern ausgelagert. An alter Stelle konnte man allerdings das Gebäude nicht wieder errichten, weil nach dem Kriege das Staatsschauspiel Residenztheater an seiner Stelle entstanden war. So wurde es an Stelle des provisorischen Brunnenhoftheaters im Apothekenstock des Schlosses neu errichtet und konnte im Herbst unter dem Namen seines ursprünglichen Erbauers François Cuvilliés wieder eröffnet werden. Damit wurde ein fast originales und besonders schönes Rokokotheaterinterieur der Nachwelt erhalten. 

Über die Modernisierung der technischen Anlagen des Hamburger Schauspielhauses wurde in Heft 6 berichtet. Um bei der Unterbringung einer Vorbühnenbeleuchtungsbrücke im Zuschauerraum den Fellner – Helmerschen – Baustil nicht zu beeinträchtigen, schuf man am Übergang des Logentraktes zu den Rängen einen architektonischen Gewölbegurtbogen, der die Decke des Zuschauerraumes in zwei unabhängige Flächen teilte und damit Raum für eine darüber liegende Beleuchterbühne schuf. Gleichzeitig wurde der Stellwartenraum von der Bühne weg hinter das Parkett des Zuschauerraumes verlegt und mit einer für 200 Stromkreise ausgelegten elektronischen Stellwarte der Fa. AEG versehen. 


 

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